Informationssammlung: Künstliche Intelligenz
Wir haben Ihnen einige Links zum Thema “Künstliche Intelligenz” zusammengestellt.
Weiterlesen70 Jahre Grundgesetz (GG) - Am 24. Mai 1949 trat das GG in Kraft
Grundrechte umgeben uns jeden Tag und stellen die Grundwerte unserer Gesellschaft dar. In Zeiten neuer Technologien, wie zum Beispiel künstlicher Intelligenz bekommen sie eine immer wichtigere Bedeutung. Es ist interessant zu sehen, wie die Grundrechte auch im Bereich neuer Technologien wirken werden. Grundsätzlich wirken Grundrechte zwischen dem Staat und den Bürgern. Sie sind Ausdruck unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die freiheitlich demokratische Grundordnung umfasst die Achtung vor dem in GG verankerten und konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politische Parteien mit dem Recht auf Ausübung einer Opposition. Grundrechte beschäftigen die Gerichte und jeden Einzelnen immer wieder. Wir schauen uns das allgemeine Persönlichkeitsrecht an und geben einen Überblick über die 19 Grundrecht.
WeiterlesenWorld Intellectual Property Day
Wem gehört das geistige Eigentum?
Das geistige Eigentum hört sich zunächst etwas “trocken” an. Aber es geht um viel - Gedanken, Kreativität, Erfindungen, Neuheiten. Es geht um die Innovationen, die unsere Gesellschaft spannend und bunter machen.
Unter das geistige Eigentum werden das Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Design- und Urheberrecht gefasst. Die Kanzlei Ostendorff setzt sich schwerpunktmäßig mit den Rechten von Innovationen und geistigen Schöpfungen im Tech-,Software- und Internetbereich auseinander.
Häufig verbindet man mit Urheberrechten oder Markenrechten Abmahnungen. Dabei bieten diese Rechte sehr viel mehr.
Hier gibt es anlässlich des heutigen Tages einen Überblick über die geistigen Schutzrechte.
Markenrecht
Schutzgegenstand: Marken, wie Wortmarken, Bildmarken, 3D-Marken für Waren und Dienstleistungen, sowie Marken, geschäftliche Handlung, geografische Herkunftsangaben
Funktion: Unterscheidungskraft und Herkunftsschutz
Registrierung: Ja, es sei denn notorisch bekannte Marke
Zeitpunkt des Schutzes: Mit Registereintragung
Dauer des Schutzes: 10 Jahre, aber immer um weitere 10 Jahre verlängerbar
Kosten der Eintragung: Ab 290 EUR
Beispiel: Logo, Werbeslogans
Patentrecht
Schutzgegenstand: Technische Erfindung, Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit
Funktion: Nachahmungsschutz, Exklusivität, Innovationskraft, Vergütung
Registrierung: Ja
Zeitpunkt des Schutzes: Rückwirkend mit Veröffentlichung im Patentblatt
Dauer des Schutzes: 20 Jahre
Kosten: Ab 390 EUR
Beispiel: Verfahren
Designrecht
Schutzgegenstand: Gestaltung (Form oder Farbgebung) von Flächen oder dreidimensionalen Gegenständen/ Erzeugnissen, Neuheit, Eigenart
Funktion: Nachahmungsschutz
Registrierung: Ja
Zeitpunkt des Schutzes: Mit Registereintragung
Schutzdauer: Max. 25 Jahre, ab Registrierung 5 Jahre, ab 6 Jahr zusätzliche Kosten (sog. Aufrechterhaltungsgebühr)
Kosten: Ab 60 EUR
Beispiel: Logoform
Urheberrecht
Schutzgegenstand: Werk
Schutzvoraussetzungen: Persönlich, geistige Schöpfung, Wahrnehmbarkeit, Individualität, Gestaltungshöhe
Funktion: Innovation, Vergütung, Kommunikation, Verwertung, Schutz
Registrierung: Keine, entsteht mit Schöpfung
Zeitpunkt des Schutzes: Ab Schöpfung
Schutzdauer: 70 Jahre
Kosten: Keine, außer die Erstellung von Lizenzverträgen
Beispiel: Programmierung einer Software
Dieser kleine Überblick zeigt die Bandbreite des geistigen Eigentums. Es ist eines unserer wertvollsten Gütern, die es zu schützen gilt und macht bei der Gründung eines Unternehmens das Herzstück aus.
Für einen Überblick zum Thema Markenrechtsverletzungen durch Domainregistierungen, mit Hintergründen zum Schutz einer Marke und der Internetadresse, als das Kommunkikationsmittel im Internet gibt es hier ein kostenloses eBook.
Rechtsprechungsüberblick: Influencer-Marketing
Im Folgenden geben wir einen Überblick zu aktueller Rechtsprechung zum Thema Influencer Marketing:
- KG, Beschl. v. 11.10.2017, Az. 5 W 221/17
- OLG Celle, Urteil vom 08.06.2017, Az. 13 U 53/17
- LG Hagen, Urteil vom 13.09.2017, Az. 23 O 30/17
Urteil des Monats: Influencerin muss Tags als Werbung kennzeichnen (Az. 13 O 38/18 KfH)
Am 21.03.2019 urteilte das Landgericht Karlsruhe über den Fall von unkenntlich gemachter Werbung, sog. verbotener Schleichwerbung, einer Influencerin auf Instagram. Gegenstand des Urteils ist ein Unterlassungsanspruch gem. § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 6, § 3, § 5a Abs. 6 UWG, der sich auf das Taggen von Instagram-Posts bezieht.
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