Hasskommentare


Hasskommentare: Fragen und Antworten

Wir werden täglich mit dem Problem von Hass im Netz - Hatespeech - konfrontiert und haben das Gefühl uns weder zu schützen, noch wehren zu können. Es gibt aber Möglichkeiten. Am 01.10.2017 trat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz: NetzDG, in Kraft, welches allerdings bislang umstritten ist. Neben dem NetzDG gibt es weitere rechtliche Möglichkeiten gegen Hass im Netz vorzugehen.

Was ist ein Hasskommentar?

Ein Hasskommentar ist ein Beitrag im Netz, z.B. auf einer Social Media Plattform wie Facebook, Twitter oder Instagram, der abwertende Äüßerungen in Bezug auf eine Personengruppe oder eine Person beinhaltet. Hasskommentare unterfallen nicht der Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. S. 1 GG. Jeder hat zwar das Recht die Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern, findet die Grenzen aber bei erwiesenen und bewusst unwahren Tatsachenbehauptungen ohne Bezug zu einem bestehenden Werturteil. Beispielsweise fällt die sog. Schmähkritik nicht unter die Meinungsäußerung.

Wie wird ein Hasskommentar rechtlich eingeordnet?

Ein Hasskommentar kann einen Straftatbestand, wie z.B. eine Beleidigung nach § 185 StGB erfüllen. Wie ein Hasskommentar rechtlich eingeordnet wird ist unter anderem von dem Inhalt abhängig. Neben der Erfüllung eines Straftatbestandes bleiben auch zivilrechtliche Ansprüche, wie Unterlassungsansprüche oder Schadens- ersatz. Vorsicht auch bei dem Teilen von Hasskommentaren, denn auch das Teilen eines Hasskommentares kann alle rechtlichen Konsequenzen mit sich bringen.

Was mache ich, wenn ich von einem Hasskommentar erfahre oder selbst betroffen bin?

Sie haben in beiden Fällen die Möglichkeit Strafanzeige zu stellen. Setzen Sie sich mit der jeweiligen Plattform in Verbindung und machen Sie sie darauf aufmerk- sam, dass Sie Betroffener sind und verlangen Sie die Löschung des Inhaltes. Mit dem NetzDG sind die Plattformbetreiber verpflichtet innerhalb von 24 Stunden den Kommentar zu löschen.

Der Hasskommentar wurde anonym oder unter einem Pseudonym gepostet, habe ich überhaupt eine Chance?

Es besteht die Möglichkeit bsow. die IP-Adresse ermitteln zu lassen. Es sollte in jedem Fall versucht werden, den User ausfindig zu machen. Es geht auch darum zukünftiges Verhalten zu unterbinden und abzuschrecken.

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© Rechtsanwältin Dr. Saskia Ostendorff