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World Intellectual Property Day

26 Apr 2019 » Allgemeines, Kanzlei

Wem gehört das geistige Eigentum?

Das geistige Eigentum hört sich zunächst etwas “trocken” an. Aber es geht um viel - Gedanken, Kreativität, Erfindungen, Neuheiten. Es geht um die Innovationen, die unsere Gesellschaft spannend und bunter machen.

Unter das geistige Eigentum werden das Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Design- und Urheberrecht gefasst. Die Kanzlei Ostendorff setzt sich schwerpunktmäßig mit den Rechten von Innovationen und geistigen Schöpfungen im Tech-,Software- und Internetbereich auseinander.

Häufig verbindet man mit Urheberrechten oder Markenrechten Abmahnungen. Dabei bieten diese Rechte sehr viel mehr.

Hier gibt es anlässlich des heutigen Tages einen Überblick über die geistigen Schutzrechte.


Markenrecht

Schutzgegenstand: Marken, wie Wortmarken, Bildmarken, 3D-Marken für Waren und Dienstleistungen, sowie Marken, geschäftliche Handlung, geografische Herkunftsangaben

Funktion: Unterscheidungskraft und Herkunftsschutz

Registrierung: Ja, es sei denn notorisch bekannte Marke

Zeitpunkt des Schutzes: Mit Registereintragung

Dauer des Schutzes: 10 Jahre, aber immer um weitere 10 Jahre verlängerbar

Kosten der Eintragung: Ab 290 EUR

Beispiel: Logo, Werbeslogans


Patentrecht

Schutzgegenstand: Technische Erfindung, Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit

Funktion: Nachahmungsschutz, Exklusivität, Innovationskraft, Vergütung

Registrierung: Ja

Zeitpunkt des Schutzes: Rückwirkend mit Veröffentlichung im Patentblatt

Dauer des Schutzes: 20 Jahre

Kosten: Ab 390 EUR

Beispiel: Verfahren


Designrecht

Schutzgegenstand: Gestaltung (Form oder Farbgebung) von Flächen oder dreidimensionalen Gegenständen/ Erzeugnissen, Neuheit, Eigenart

Funktion: Nachahmungsschutz

Registrierung: Ja

Zeitpunkt des Schutzes: Mit Registereintragung

Schutzdauer: Max. 25 Jahre, ab Registrierung 5 Jahre, ab 6 Jahr zusätzliche Kosten (sog. Aufrechterhaltungsgebühr)

Kosten: Ab 60 EUR

Beispiel: Logoform


Urheberrecht

Schutzgegenstand: Werk

Schutzvoraussetzungen: Persönlich, geistige Schöpfung, Wahrnehmbarkeit, Individualität, Gestaltungshöhe

Funktion: Innovation, Vergütung, Kommunikation, Verwertung, Schutz

Registrierung: Keine, entsteht mit Schöpfung

Zeitpunkt des Schutzes: Ab Schöpfung

Schutzdauer: 70 Jahre

Kosten: Keine, außer die Erstellung von Lizenzverträgen

Beispiel: Programmierung einer Software


Dieser kleine Überblick zeigt die Bandbreite des geistigen Eigentums. Es ist eines unserer wertvollsten Gütern, die es zu schützen gilt und macht bei der Gründung eines Unternehmens das Herzstück aus.

Für einen Überblick zum Thema Markenrechtsverletzungen durch Domainregistierungen, mit Hintergründen zum Schutz einer Marke und der Internetadresse, als das Kommunkikationsmittel im Internet gibt es hier ein kostenloses eBook.

© Rechtsanwältin Dr. Saskia Ostendorff