Opferhilfe


Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, sollten Sie Ihre Rechte einfordern. Hiebei steht die Kanzlei Ostendorff im Wege der Opferhilfe an Ihrer Seite. Wir setze Ihre Rechte durch und wahren Ihre Rechte. Wir sind spezialisiert auf Straftaten gegen Frauen und Opfern von Identitätsdiebstahl.

Welche Rechte habe ich als Opfer?

Grunsätzlich können und (sollten) Sie Anzeige erstatten, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. In einem Strafverfahren sind Sie der oder die wichtigste Zeugin, da Sie die Tat unmittelbar miterlebt haben. Dies stellt auch eine erhebliche psychische Belastung dar. Erfahrene Opferschutz Organisationen oder die Polizeidirektionen, sowie erfahrene Anwälte stehen während dem Strafverfahren an Ihrer Seite und nehmen die notwendigen formalen Schritte vor.

Brauche ich gleich einen Anwalt?

Es kommt darauf an, was Sie denken, was für Sie am Besten ist. Jedenfalls ist eine Erstberatung über die Vornahme weitere Schritte sehr ratsam. Hier kann besprochen werden, inwiefern das Stellen eines Strafantrags, Akteneinsichtsrecht oder die Begleitung zu Vernehmungen sinnvoll ist. Manchmal kann auch eine sog. Nebenklage in Betracht kommen. Diese wird Ihre Anwältin für Sie beantragen.

Welche zivilrechtlichen Möglichkeiten habe ich als Verletzte/r?

Neben dem Strafverfahren, gibt es noch die Möglichkeit eines sog. Adhäsionsverfahren. Bei dem Adhäsionsverfahren, werden zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld zusammen mit dem Strafverfahren behandelt. Man kann aber auch gesondert Klage erheben. In jedem Fall sollte eine Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche erfolgen.

Sie möchten mehr über die Opferhilfe erfahren? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir behandeln Ihr Anliegen diskret und vertraulich. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des BMJV.

Unsere Mitgliedschaften
© Rechtsanwältin Dr. Saskia Ostendorff