EuGH: Sampling erlaubt
Keine Zustimmung des Urhebers bei Sampling bei dem Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Urt. 29.07.2019, Az. C-476/17)
In dem vorliegenden Urteil ging es um einen Streit der Musikgruppe Kraftwerk und ihren Song “Metall auf Metall”, der durch einen anderen Künstlerin in einem Loop von 5 Sekunden ohne deren Zustimmung verwendet wurde.
Nach langjährigen Streit entschied der EuGH nun: Das Sampling von Musikfrequenzen ist ohne die Zustimmung des Urhebers zulässig, wenn geänderte Sequenz beim Hören nicht wiedererkennbar sind und dadruch in ein neues Werk eingefügt werden. Dies entspricht der Regelung des § 24 UrhG - der freien Benutzung. Danach bedarf es nicht der Zustimmung des Urhebers, wenn ein Werk bei der neuen Zusammsetzung verblasst, sodass ein neues Werk entsteht.
Das Urteil des EuGH zum Rechtsstreit “Metall auf Metall” macht deutlich, dass die Kunstfreiheit, das Eigentumsrecht des Urhebers, einschränken kann.
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