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EuGH: Auch Social-Media Plugins verpflichten zur Aufklärung über Datensammlung

19 Aug 2019 » Urteil des Monats

Die Betreiber von Internetseiten, die Social-Media-Plugins verwenden, sind für die Datensammlungen von Facebook mitverantwortlich urteilte der EuGH in seiner Entscheidung vom 29.07.2019.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Nach deren Auffassung seine Seiten, die den Besucher über Datensammlungen nicht informieren, verstoßen gegen das Datenschutzrecht, sobald über einen Social-Media Plugin die Website aufgerufen wird.

Diese Ansicht wurde vom EuGH am 29.07.2019 bestätigt.

Wer, solche “Like Buttons” implementiert, die dazu führen, dass durch den Seitenaufruf die IP-Adresse an Facebook übertragen wird, ist neben Facebook für die Einhaltung des Datenschutzrechts mitverantwortlich.

Diese Verantwortlichkeit gilt für Verarbeitungsvorgänge, auf die der Websitebetreiber tatsächlich Einfluss hat:

  1. Phase der Datenerhebung durch das Einbetten des Buttons
  2. Übermittlung erhobene Nutzerdaten an Facebook

Konsequenzen: Der Seitenbetreiber muss vor der Erhebung und Übermittlung der Daten, den Nutzer über die Datenverarbeitung informieren und eine Einwilligung einholen. Denn der Facebook Button sendet schon durch den Aufbau der Internetseiten, auf denen er verwendet wird, Informationen an Facebook (IP-Adressen und Browser-Infos). Das betrifft auch User, die gar kein Facebook-Profil haben. Die IP-Adressen werden durch Verwendung von Cookies wiedererkannt und daraus werden anonyme Bewegungsprofile erstellt. Erstellt der Nutzer dann irgendwann ein Facebook Profil, kann Facebook auf eben jene Bewegungsprofile zugreifen und sie dem Nutzer zuordnen.

Der Seitenbesucher muss folglich über die Datenverarbeitung aufgeklärt werden, anderenfalls kann er weder einwilligen, noch widersprechen. Ein bloßer Hinweis in den Datenschutzbestimmungen genügt nicht. Auch Hinweise darauf, dass der Website Betreiber keinen Einfluss auf den Umfang der erhobenen Daten hat, die Facebook erhebt genügt nicht. Auch kein Verweis auf die Datenschutzregeln von Facebook. Es muss eine echte Aufklärung über Datensammlung und Verwertung erfolgen mit dem Ziel Verbrauchern in ihrer Entscheidungs- und Verhaltensfreiheit zu schützen.

Zusammenfassend müssen Seitenbetreiber in Zukunft umfassend ihre Websiten-Besucher über die Datenverarbeitung bei der Nutzung von Social-Media Plugins informieren.

© Rechtsanwältin Dr. Saskia Ostendorff