Information für Betroffene wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen (Spanner Videos auf Monis Rache)
Hinweis: Dieses Informationsblatt ersetzt keine Rechtsberatung und dient lediglich als erster Überblick und zur Orientierung.
Beim Kultur- und Musikfestival Monis Rache wurden offenbar in zwei Jahren die Besucher*Innen auf Dixi-Toiletten heimlich gefilmt. Öffentlicht gemacht wurde die massenhafte Verletzung höchstpersönlicher Lebensbereiche durch Strg+F, einem Rechercheformat des ARD-Senders Funk. Die Journalistin Patrizia Schlosser schildert in der YouTube-Dokumentation, wie Spanner vorallem Frauen heimlich fotografieren oder filmen, um die Bilder und Videos anschließend auf der Porno-Plattform xHamster anzubieten. Nach dem Bekanntwerden beginnt nun die juristische Aufarbeitung des Skandals.
Das folgende Informationsblatt soll möglichen Opfern einen ersten Überblick und Orientierung ermöglichen, ersetzt aber keine Rechtsberatung.
Du warst 2016 und 2018 auf dem Festival Monis Rache und fragst dich, was nun? Hier geben wir dir einen Überblick über die Möglichkeiten.
1. Kann ich Strafanzeige stellen?
Grundsätzlich kann jeder/jede Strafanzeige stellen (vgl. § 158 StPO). Die Strafanzeige könnt ihr hier stellen. Für das Ermittlungsverfahren, sowie das Zwischenverfahren ist die Staatsanwaltschaft zuständig und sog. Herrin des Verfahrens. Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft ist abhängig von dem Tatort.
2. Muss jeder Strafanzeige stellen oder können wir das auch zusammen mit anderen Betroffenen machen?
Grundsätzlich kann jeder/jede Strafanzeige stellen. Einen Strafantrag (vgl. § 205 StGB) können nur die Betroffenen selbst stellen. Eine Form der Sammelanzeige oder ähnliches gibt es nicht. Auch im Zivilrecht gibt es nicht die - wie aus den USA bekannte - Sammelklage.
3. Wie geht es weiter?
Sobald eine Strafanzeige gestellt wurde, werden die Ermittlungen aufgenommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Jetzt heißt es leider abwarten. Die Behörden müssen zunächst ermitteln.
4. Welche Rechte habe ich in einem Strafverfahren als Opfer?
Bei der Straftat wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen gibt es nicht die Möglichkeit der Nebenklage nach § 395 Abs. 1 StPO. Möglicherweise kann aber eine sog. Prozesskostenhilfe nach § 395 Abs. 2 StPO gewährt werden, um als Nebenkläger auftreten zu können. Außerdem gibt es die Möglichkeit der sog. Privatklage gem. § 374 Abs. 1 Nr. 2a StGB. Als Nebenkläger bzw. Privatkläger hat man ein sog. Aktenseinsichtsrecht (vgl. § 406e StPO). Bei Nebenklageverfahren gibt es die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Nebenklagevertretung, d.h. mehrere Nebenklageberechtigte können sich von einem Rechtsbeistand vertreten lassen. Verfahrensrechte des Nebeklägers sind Anwesenheit in der Hauptverhandlung, Befugnis zur Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen, das Fragerecht, das Recht zur Beanstandung von Anordnungen des Vorsitzenden und von Fragen, das Beweisantragsrecht, sowie das Recht zur Abgabe von Erklärungen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, ein sog. Adhäsionsverfahren einzuleiten. In einem Adhäsionsverfahren kann man zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld durchsetzen und muss nicht nochmal extra klagen. Das kann Kosten sparen.
5. Was kann ich noch tun?
Holt euch Hilfe von örtlichen Opferhilfevereinigungen oder wendet euch an die Opferberatungsstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
6. Welche zivilrechtlichen Möglichkeiten gibt es?
Von dem Strafverfahren ist das Zivilverfahren zu trennen. Dieses Verfahren ist unabhängig von der Staatsanwaltschaft. Hier geht es um Auseinandersetzung zwischen Personen oder Unternehmen ohne das der Staat ein Verfahren einleitet. Möglich wären Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz gegenüber dem Verletzer. Des Weiteren könnte darüber hinaus auch ein Anspruch gegen den Plattformbetreiber xhamster bestehen, beispielsweise ein Sperranspruch oder ein Löschungsanspruch von rechtswidrigen Inhalten. Ebenfalls ist fraglich, inwieweit auf der Plattform xhamster Verletzungen des Datenschutzes durch Videos oder Bilder ohne Einwilligung der Abgebildeten darstellen können.
Weitere Quellen & Links
- STRG_F - Spannervideos: Wer filmt Frauen auf Toiletten? (YouTube)(Vorsicht:Trigger - Warnung)
- Isabell Beer in ZEIT Magazin, Voyeurismus: Das unsichtbare Verbrechen (Vorsicht: Trigger - Warnung)
- Beratungsstellen Frauen gegen Gewalt e.V.
- Beratungsstellen Weißer Ring e.V.