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Open-Access in den Rechtswissenschaften - Sharing is Caring!

18 Nov 2019 » Aktuelles

Vor vier Wochen habe ich meine Dissertation als Open-Access veröffentlicht.

“Copy and Paste” Die private Vervielfältigung von Werken der angewandten Kunst durch 3D-Drucker

Mit diesem kleinen Beitrag möchte ich meine Erfahrung zu dem elekronischen Publizieren teilen und Promovierende der Rechtswissenschaft dazu ermutigen, die Möglichkeit der Open-Access Veröffentlichung zu nutzen.

Warum sollten Dissertationen als Open-Access veröffentlicht werden?

Das Ergebnis einer Dissertation, also eines wissenschatlichen Beitrags, sollte eine große Reichweite haben. Es geht um den Austausch in der Wissenschaft, Diskurs, Weiterentwicklung, dem Teilen von Ergebnissen und dem freien Zugang zur Wissenschaft. Der Vorteil - weltweites teilen von Wissen und der Möglichkeit eines interdisziplinären Austauschs.

Wie kann ich meine Dissertation Open-Access veröffentlichen?

Häufig bieten die Universitäten über die Bibliothek das elektronische Publizieren an. Hier hat jede Universität ihre eigenen Anforderungen. Wichtig ist, dass die Disseration den technischen Anforderungen entspricht. Ich musste leider feststellen, dass es ohne eine kostenpflichtige Version zum Erstellen von PDFs nicht ging. Soweit man diese hat, kann man sich einfach an den Leitfaden halten, der für das elektronische publizieren erstellt wurde.

Beispiel der Humboldt Universität zu Berlin Beispiel der Technischen Universität zu Berlin Anmerkung: Bei der TU waren meiner Meinung nach die elektonischen Anforderungen an die Datei etwas besser erklärt.

Wie war die Erfahrung mit dem elektronischen Publizieren über die Bibliothek der Humboldt Universität?

Das elektronische Publizieren über den edoc-server war unkompliziert. Dazu muss man sich einen Account erstellen und auf den Button “Neue Einreichung” klicken. Dann sind die jeweiligen Fragen auszufüllen. Vorher sollte man sich überlegen, unter welcher CC-Lizenz die Dissertation veröffentlicht werden soll.

Außerdem muss auch ein sog. Veröffentlichungsvertrag unterschrieben werden.

Eine große Hilfe ist das Team der Hochschulschriften-Reihe und die edoc-Beratung, die die Einreichungen auf die Formalien und technischen Voraussetzungen überprüfen.

Wenn die Einreichung erfolgreich ist, erhält man eine Bestätigungs-E-Mail und muss zur Hochschulschriftenstelle im Grimm-Zentrum (S- und U-Bahn Friedrichstraße). Dort erhält man die Publikationsbestätigung und beauftragt die Hochschulschriftenstelle zu dem Druck der Pflichtexemplare für die Bibliothek. Das Drucken ist wirklich bezahlbar und deckt lediglich die Druckkosten. Damit kann es sich jeder leisten zu promovieren!

Insgesamt war ich sehr begeistert von dem elektronischen Publizieren. Es war schnell, günstig und unkompliziert. Der größte Vorteil ist jedoch, dass jeder Zugang zu meinen wissenschaftlichen Ergebnissen erhält und die Dissertation nicht nur in einem Bücherregal steht.

Hier muss gerade der rechtswissenschaftliche Bereich aufholen!

Mehr Informationen zu dem Publizieren über den edoc-server der Humboldt Universität hier.

Häufiges Vorurteil: In den Rechtswissenschaften ist Open-Access nicht “so” anerkannt.

In vielen anderen Wissenschaften, wie beispielsweise in der Informatik, ist das Open-Access veröffentlichten die Normalität. Viele juristische Verlage verlangen oftmals zu den Erstveröffentlichungsrechten eine zusätzliche Gebühr für das Open- Access veröffentlichen. Die Entscheidung, inwieweit über ein Verlag oder über die Univsersitätsbibliothek veröffentlicht wird, muss jeder Doktorand/jede Doktorandin selbst entscheiden. Sicherlich gibt es für beide Seiten gute Gründe. Jedenfalls sollte jedoch die Entscheidung für das Veröffentlichen nicht von den finanziellen Mitteln abhängen. Sicherlich ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die Open-Access Veröffentlichung einen geringern Wert haben kann, als die Veröffentlichung in einem besonders anerkannten Verlag für juristische Dissertationen, wenn man eine wissenschaftliche Karriere anstrebt. Es ist zu hoffen, dass sich diese Unterscheidung irgendwann ändert. Jedenfalls sollten vermehrt Schritte in die Richtung gemacht werden, dass die Rechtswissenschaften im Bereich Open-Access aufholen und nicht nur die Arbeit als Rechtsanwalt*in, in den Behörden und der Justiz digitaler wird, sondern auch das Veröffenlichen in den Rechtswissenschaften.

Denn sharing, is caring!

© Rechtsanwältin Dr. Saskia Ostendorff