Informationsfreiheitsrechte


Das Informationsfreiheitsrecht ist ein unterschätztes Recht von dem jeder Gebrauch machen kann.

Was heißt Informationsfreiheitsrecht?

Es ist ein Recht auf Information, grundrechtlich verankert in Art. 5 Abs. 1 GG. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz, kurz: IFG, hat jeder einen Anspruch zum Zugang zu sog. amtlichen Informationen, vgl. § 1 Abs. 1 IFG. Man kann Auskunft, Akteneinsicht oder Infomrationen in sonstiger Weise erhalten.

Was sind amtliche Informationen?

Amtliche Information ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu, vgl. § 2 Nr. 1 IFG.

An wen kann ich eine IFG Anfrage stellen?

Eine IFG Anfrage kann an jede Behörde des Bundes gestellt werden. Bei Landes- behörden kommt es darauf an, ob die jeweiligen Länder ein eigenes Informations- freiheitsgesetz haben.

Wie stelle ich eine Anfrage nach dem IFG?

Eine IFG Anfrage kann per E-Mail an eine Behörde gestellt werden. Mittlerweile gibt es aber auch Plattformen, die die IFG Anfragen wesentlich erleichtern.

Was mache ich, wenn meine IFG Anfrage abgelehnt wurde?

Gegen die Ablehnung einer IFG Anfrage bleibt zunächst der Widerspruch. Bleibt dieser ebenfalls erfolglos kann Verpflichtungsklager, also die Behörde zu ver- pflichten einen Verwaltungsakt - nämlich den Zugang zu den amtlichen Informationen - erhoben werden

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© Rechtsanwältin Dr. Saskia Ostendorff